TOP 11 der Gemeinderatssitzung am 05.02.2026:
Der Gemeinderat lehnt sämtliche Vorrangflächen für Windenergieanlagen innerhalb des Trinkwasserschutzgebietes ab, da der Schutz des Trinkwassers Vorrang vor wirtschaftlichen Interessen und erneuerbaren Energien hat.
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Südostoberbayern legt in Regionalplänen Gebiete für Windenergie fest, die nach Verbindlichkeit und Funktion in Vorrang-, Vorbehalts- und Eignungsgebiete unterteilt werden.
Die Gemeinde Pfaffing hat im Rahmen des Beteiligungsverfahrens eine Stellungnahme abgegeben. (siehe oben)
Auch erhöhte Bauauflagen im Wasserschutzgebiet bieten laut Gemeinderat keine ausreichende Sicherheit.
Die Gemeinde fordert daher die Streichung dieser Flächen und betont, dass sie die Flächenvorgaben für Windenergie auch ohne diese Vorrangflächen erfüllt.
Die Entscheidung wurde einstimmig getroffen: Trinkwasser hat oberste Priorität vor Windkraft.
TOP Ö 7: Baugebiet Pfaffing-Süd; Vorstellung eines Bebauungsplanentwurfs zur Nachverdichtung des Baugebiets (§ 13a BauGB); Freigabe als Planungskonzept für Bauanträge im Rahmen des Bauturbos sowie Fassung eines Aufstellungsbeschlusses
Der Gemeinderat stimmt dem vorliegenden Planungskonzept „Pfaffing-Süd“ in der Fassung vom 13.01.2026 zu. Auf Basis dieses Planungskonzeptes können auch Bauanträge als „Bauturbo-Anträge“ behandelt werden. Der Bauausschuss wird im Rahmen dieses Planungskonzept für entsprechende Befreiungen ermächtigt.
Hier wird der „Bauturbo“ erstmals angewendet. Das bedeutet in diesem konkreten Fall, dass Bauanträge im Baugebiet Pfaffing-Süd mit einer Wandhöhe von bis zu 6 Metern anstatt bisher 3,70 Meter vom Bauausschuss genehmigt werden dürfen

