TOP Ö 4: Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Agri-Photovoltaikanlage Hart“; Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pfaffing für den Bereich „Pfaffing-Nordost“; Anpassung der Gebietsdarstellung; Änderungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich „Agri-Photovoltaikanlage Hart“
Es handelt sich hier um eine Änderung des Flächennutzungsplanes. Konkrete Vorgaben und Bestimmungen zu Abständen und Eingrünungen werden im nachfolgenden Bebauungsplan aufgenommen.
https://www.sitzungsdienst-vgpfaffing.de/pi-pfaffing/to020.asp?TOLFDNR=66598
Auf Maßnahmen, die im Zuge des Abrisses des alten landwirtschaftlichen Gebäudes auf diesem Gebiet ergriffen wurden, hatte und hat die Gemeinde und der Gemeinderat keinen Einfluss.
Im Zuge der Abwägungsbeschlüsse wurde die grundsätzliche Eignung der Fläche für eine Agri-Photovoltaikanlag geprüft und abgewogen.
Alle amtlichen Stellen befinden die Fläche für gut geeignet.
Die Bedenken der Bürger nehmen wir sehr ernst, im Bebauungsplan muss den verschiedenen Bedürfnissen Rechnung getragen werden.
Bei einem Ortstermin mit den Anwohnern und Vertretern der Firma Alpenhain ergaben sich gute konstruktive Gespräche und Kompromisse
Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Pfaffing für den Bereich „Pfaffing-Nordost“; Anpassung der Gebietsdarstellung; Änderungsbeschluss und Billigungsbeschluss
Beschluss:
„Der Gemeinderat beschließt, die im Entwurf der Flächennutzungsplanänderung dargestellte Mischgebietsfläche (MI) als Gemeinbedarfsfläche darzustellen. Der Entwurf ist entsprechend anzupassen.“
Das bedeutet, dass in dem neuen Baugebiet nördlich der Schule neben dem neuen Nahversorger keine Wohnhäuser und Gewerbebetrieb bauen dürfen.
Vielmehr ist diese Fläche reserviert für Vorhaben, die der Öffentlichkeit dienen. Dazu gehören z. B. Spielplätze, Sportplätze, Gemeinschaftseinrichtungen, Grünflächen, Erholungsflächen etc.

